Der Wunsch der Eltern ist die Grundlage für die Aufnahme, d.h. sie als Eltern melden ihr Kind bei uns im Schulkindergarten an.
Damit ein Kind in den Schulkindergarten gehen kann muss ein Förderbedarf festgestellt werden.
Dieser Förderbedarf kann im Bereich der geistigen Entwicklung, im Bereich Lernen oder im Bereich soziale/emotionale Entwicklung liegen.
Zunächst finden ein Informationsgespräch und eine Besichtigung des Kindergartens mit der Leitung des Schulkindergartens statt, bei dem auf Wunsch auch die Unterlagen (Anmeldung, Personalbogen, Sozialhilfeantrag etc.) gleich ausgefüllt werden können.
Auf die Aufnahme in unseren Schulkindergarten gibt es keinen grundsätzlichen Anspruch. Folgende Genehmigungen bzw. Entscheidungen müssen vor einer Aufnahme berücksichtigt werden:
Im Anmeldegespräch lernen sich Eltern, Kind und unsere Mitarbeiter gegenseitig kennen.
Gemeinsam werden die Räumlichkeiten des Schulkindergartens in Augenschein genommen und alle wichtigen Informationen über die bisherige Entwicklung des Kindes, Arzt-, Krankenhaus- und Therapieberichte ausgetauscht.
Im Anschluss daran erhalten die Eltern detaillierte Informationen über den Ablauf des Aufnahmeverfahrens und die notwendigen Anmeldeunterlagen.
Unser/e Sonderschullehrer/in überprüfen anhand unterschiedlicher Tests den Entwicklungsstand des jeweiligen Kindes. Diese Tests können in Anwesenheit der Eltern durchgeführt werden.
Zusätzlich informiert sich der/die Sonderschullehrer/in beim behandelnden Kinderarzt und den Therapeuten sowohl evtl. im Regelkindergarten über den Entwicklungsstand des Kindes.
Nachdem alle Informationen vorliegen und die Tests abgeschlossen sind, erfolgt eine eingehende Beratung der Eltern. Je nach Ergebnis wird eine Aufnahme in unseren Schulkindergarten empfohlen.
Falls die Eltern eine Aufnahme wünschen, erfolgt die Erstellung eines sonderpädagogischen Gutachtens. Dieses Gutachten bildet die Grundlage zur Beantragung der Aufnahme des Kindes in unseren Schulkindergarten beim zuständigen Schulamt.
Die Eltern stellen beim zuständigen Sozialamt einen Antrag auf Kostenübernahme für die Aufnahme in unseren Schulkindergarten.
Für den Zustimmungsbescheid benötigt das Schulamt und das Sozialamt eine Stellungnahme des Gesundheitsamtes.
Die Terminvereinbarung regelt das Gesundheitsamt mit den Eltern.
Liegen beim Schulamt und Sozialamt alle notwendigen Unterlagen vollständig vor, erfolgt der Bescheid zur Aufnahme in unseren Schulkindergarten.
Nach der Feststellung des Förderbedarfs vom Schulamt und der Prüfung durch das Gesundheitsamt und die Eingliederungshilfe erhalten Sie vom Landratsamt eine Zusage zur Kostenübernahme, d.h. die Kosten für den Kindergartenbesuch werden komplett übernommen.
Bezahlt werden muss das Mittagsessen (ca. 3,00-4,00 Euro pro Tag). Hier kann ein Antrag auf Bildung und Teilhabe beim zuständigen Sozialamt gestellt werden.
Der angebotene Fahrdienst für die Kinder zum Schulkindergarten und nach Hause ist derzeit kostenfrei.
Öffnungszeiten
Montag – Freitag von 8.00 – 14.00Uhr
Intensivkooperation Furschenbach (8.00 – 13.00Uhr mit abweichendem Ferienplan)
Während den allgemeinen Schulferien ist unsere Einrichtung geschlossen.
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